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Verhaltenscodex der Newston GmbH

Einleitung

Von 2012 bis Februar 2025 war Newston ein Tochterunternehmen der Carl Zeiss Industrielle Messtechnik GmbH. 

Seit Februar 2025 gehört es zur Callista Private Equity, die das Unternehmen übernommen hat, um es unabhängiger zu positionieren und seine Lösungen auch in andere Branchen wie Medizintechnik oder Luftfahrt zu erweitern.

Erfahrung, Fachwissen und Motivation in Kombination mit Kommunikationsfähigkeit, Offenheit und Vertrauen bilden die Basis für Fortschritt und Erfolg. Die NEWSTON GmbH steht für absolute Zuverlässigkeit und Qualität und hat die Vision für jede Aufgabenstellung die optimale Lösung zu finden.

Als Arbeitgeber im technischen Bereich ist sich die NEWSTON GmbH ihrer sozialen und ethischen Verantwortung bewusst. Mit diesem Code of Conduct halten wir die grundlegenden Werte fest, an denen wir uns orientieren. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie diese Werte respektieren und die hier festgelegten Grundsätze in ihrer täglichen Arbeit praktisch umsetzen. Ebenso erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie die hier festgelegten Standards einhalten.

Der Code of Conduct der NEWSTON GmbH nachfolgend beruht auf den folgenden allgemein anerkannten Richtlinien:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Global Compact der Vereinten Nationen
  • ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

Einhaltung des Code of Conduct der NEWSTON GmbH

Darlegung der Orientierungsgebenden Grundsätze der NEWSTON GmbH

1. Wahrung der Menschenrechte inkl. Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion

Die NEWSTON GmbH bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte. Insbesondere Zwangs- oder Kinderarbeit lehnen wir in diesem Zusammenhang strikt ab. 

Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity and Inclusion, DEI) sind zu einem entscheidenden, transformativen Element am Arbeitsplatz und in unserer Gesellschaft geworden. Die NEWSTON GmbH bekennt sich zu diesen Themen und respektiert diese.

Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass diese alle Menschen respektvoll und fair behandeln und dass in ihrem Wirkungsbereich die Menschenrechte gewahrt werden.

2. Ethische Grundsätze

Die NEWSTON GmbH bekennt sich, im Umgang mit Öffentlichkeit, Kunden, potenziellen Kunden, Arbeitgebern, Mitarbeitenden mit Integrität, Kompetenz, Sorgfalt, Respekt und in ethischer Weise einwandfrei zu handeln.

3. Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern

Die NEWSTON GmbH bekennt sich dem Recht der Indigenen Völker und die Erhaltung und Entwicklung ihrer Institutionen, Traditionen, Kulturen und Identitäten und verbietet Diskriminierung und Marginalisierung.

4. Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen

Die NEWSTON GmbH respektiert das Recht der Mitarbeitenden auf Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen. Ebenso können die Arbeitnehmenden bzw. ihre jeweiligen Organisationen betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge auf geeigneter Ebene aushandeln und abschließen. Auch unsere Lieferanten müssen das Recht ihrer Mitarbeitenden auf Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen beachten.

5. Wahrung fairer Arbeitsbedingungen

Die NEWSTON GmbH achtet in allen zugehörigen Unternehmen auf faire Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden. Dazu gehört die Einhaltung der jeweiligen nationalen Regelungen zur Arbeitszeit ebenso wie das Recht auf angemessene Entlohnung, welche sich mindestens an den jeweiligen gesetzlichen Mindestlöhnen orientiert. Ebenso werden alle arbeitsvertraglich vereinbarten Gehälter, Leistungen und national vorgeschriebenen Sozialleistungen gezahlt bzw. abgeführt.

Außerdem unterstützt die NEWSTON GmbH die weitere Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie ihren Mitarbeitenden faire Arbeitsbedingungen bieten und diese angemessen entlohnen.

6. Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, der Kinderarbeit und des Menschenhandels

Die NEWSTON GmbH verurteilt ausdrücklich jede Form von Zwangsarbeit. Darunter fallen alle Tätigkeiten, die unter Androhung von Strafe oder gegen den Willen einer Person erbracht werden. Auch unsere Lieferanten sind verpflichtet, jegliche Form von Zwangsarbeit in ihren Unternehmen auszuschließen.

Ebenso lehnt die NEWSTON GmbH Kinderarbeit konsequent ab. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen werden das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter sowie sämtliche nationalen Regelungen strikt beachtet. Unsere Lieferanten haben sicherzustellen, dass auch in ihrem Verantwortungsbereich keine Kinderarbeit stattfindet.

Darüber hinaus sprechen wir uns entschieden gegen jede Form des Menschenhandels aus. Auch hier erwarten wir von unseren Lieferanten eine Null-Toleranz-Politik.

Junge Mitarbeitende dürfen weder gefährlichen Tätigkeiten ausgesetzt noch in ihrer Ausbildung eingeschränkt werden. Die Einhaltung aller einschlägigen Jugendarbeitsschutzgesetze ist durch unsere Lieferanten verpflichtend sicherzustellen.

7. Einhaltung der Frauenrechte

Die NEWSTON GmbH bekennt sich zur Einhaltung der Frauenrechte. Dazu gehören das Recht, frei von Gewalt und Diskriminierung zu leben, das Recht auf Bildung und auf Eigentum, und das Recht, zu wählen und den gleichen Lohn zu erhalten.

8. Beseitigung aller Formen der Belästigung und Diskriminierung 

Die NEWSTON GmbH duldet keinerlei Form von Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz. Wir respektieren die Privatsphäre aller Mitarbeitenden und setzen uns aktiv für Chancengleichheit und Vielfalt ein.

Alle Personalentscheidungen – etwa bei Einstellung, Beförderung oder Aus- und Weiterbildung – basieren ausschließlich auf Qualifikation, Leistung und Eignung. Kriterien wie ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Nationalität, Behinderung, soziale Herkunft, persönliche Beziehungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit dürfen keine Rolle spielen.

Sexuelle Belästigung wird von der NEWSTON GmbH strikt abgelehnt und mit allen rechtlichen Mitteln verfolgt. Gleiches gilt für Diskriminierung jeglicher Art. Auch unsere Lieferanten sind verpflichtet, aktiv Chancengleichheit zu fördern und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld sicherzustellen.

9. Beachtung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit

Die NEWSTON GmbH beachtet die geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Wir sehen es als zentrales Anliegen, unseren Mitarbeitenden ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Wir setzen uns dafür ein, die Risiken, denen die Mitarbeitenden ausgesetzt sind, möglichst gering zu halten, indem angemessene Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen und von Unfällen ergriffen werden. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden sind bedürfnisgerecht gestaltet und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterworfen. Sämtliche geltende gesetzliche Rahmenbedingungen zum Gesundheitsschutz, der Arbeitsplatzergonomie und zur Arbeitssicherheit werden beachtet. 

Auch unsere Lieferanten sind aufgefordert, die geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit zu beachten. Unsere Lieferanten müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und Todesfälle zu verhüten, so dass ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für Mitarbeitende gewährleistet ist.

10. Beachtung des Umweltschutzes

Der NEWSTON GmbH ist der Umweltschutz ein Anliegen, weshalb wir Wert darauflegen, dass Umweltrisiken und negative Auswirkungen auf die Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen möglichst geringgehalten werden. Dazu zählen insbesondere:

  • die Reinhaltung der Luft und somit die Steigerung der Luftqualität,
  • das Management natürlicher Ressourcen,
  • die Vermeidung von Abfall,
  • die Erhaltung der Wasserqualität und der sparsame Gebrauch von Wasser sowie
  • ein verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement.

Wir achten in allen zugehörigen Unternehmen auf die Einhaltung der geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards. Des Weiteren unterstützen wir den Einsatz moderner, effizienter und umweltschonender Technologien.

Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie die Umwelt schützen und die geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten. Die Lieferanten haben darauf zu achten, dass durch ihre Tätigkeit keine vermeidbaren Umweltschäden entstehen.

11. Bekämpfung aller Formen der Korruption

Die NEWSTON GmbH lehnt alle Arten der Korruption einschließlich Bestechung und Erpressung ab. Entscheidungsprozesse dürfen in keinster Weise durch ungebührliche Leistungen (Bargeld, Sachleistungen, Vergnügungsreisen etc.) beeinflusst werden. Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Sollte ein persönliches Interesse oder ein Interessenkonflikt bestehen, so ist dies offenzulegen. Durch die Offenlegung entstehen dem Betroffenen keine Nachteile. Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass diese gegen alle Arten der Korruption vorgehen und keinen unlauteren Wettbewerb betreiben. Unsere Lieferanten dürfen weder andere bestechen oder erpressen noch selbst Bestechungen akzeptieren. Außerdem dürfen die Lieferanten keinerlei Preisabsprachen mit Mitbewerbern oder ähnliche Vereinbarungen treffen.

12. Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Die NEWSTON GmbH bekennt sich zu einem fairen und freien Wettbewerb. Wir lehnen alle rechtswidrigen wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen strikt ab. Dazu gehören insbesondere Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Produktionsbeschränkungen oder abgestimmtes Verhalten mit Mitbewerbern. Unsere Mitarbeitenden sind angehalten, sich stets an das geltende Kartellrecht zu halten. Dies gilt ebenso für unsere Lieferanten und Geschäftspartner, die verpflichtet sind, sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ebenfalls an diese Grundsätze des fairen Wettbewerbs zu halten.

13. Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen

Die NEWSTON GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zu Exportkontrollen, Embargos und Wirtschaftssanktionen. Vor der Lieferung von Produkten, Technologien oder Dienstleistungen in andere Länder wird geprüft, ob dies rechtlich zulässig ist. Verstöße gegen Exportkontrollvorgaben können schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen und Einzelpersonen nach sich ziehen und werden nicht toleriert. Unsere Mitarbeitenden erhalten die notwendige Schulung, um potenzielle Risiken zu erkennen und gesetzeskonform zu handeln.

14. Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche

Die NEWSTON GmbH verpflichtet sich zur aktiven Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Alle Geschäftsbeziehungen werden sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass keine illegalen Mittel in wirtschaftliche Prozesse eingebracht werden. Es werden nur Zahlungen über nachvollziehbare und geprüfte Finanzwege akzeptiert. Auffällige Transaktionen, ungewöhnliche Zahlungsströme oder Verdachtsmomente sind unverzüglich zu dokumentieren und an die zuständigen Behörden zu melden. Unsere Mitarbeiter sind für die Risiken und Anzeichen von Geldwäsche sensibilisiert und erhalten regelmäßig Schulungen zu diesem Thema. Auch unsere Geschäftspartner und Lieferanten sind angehalten, gesetzliche Vorschriften zur Geldwäscheprävention einzuhalten und entsprechende Kontrollmechanismen in ihren Unternehmen zu etablieren.

15. Verschwiegenheit und geistiges Eigentum

Die NEWSTON GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung höchster Standards im Bereich der Informationssicherheit. Der Schutz vertraulicher Informationen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität.

Wir orientieren uns hierbei an den Anforderungen des TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange), einem anerkannten branchenspezifischen Standard der Automobilindustrie auf Basis des VDA ISA-Katalogs. Alle Mitarbeitenden sind angehalten, die festgelegten Richtlinien und Prozesse konsequent zu befolgen und mit sensiblen Daten verantwortungsvoll umzugehen.

Darüber hinaus achtet die NEWSTON GmbH das geistige Eigentum Dritter und trifft umfassende Maßnahmen zum Schutz des eigenen geistigen Eigentums. Dazu zählen insbesondere Patente, Marken, Urheberrechte, Designrechte, Geschäftsgeheimnisse sowie technische Dokumentationen. Die unautorisierte Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung von geistigem Eigentum ist ausdrücklich untersagt.

Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, dass sie auch mit dem geistigen Eigentum unserer Kunden und Partner sorgfältig und respektvoll umgehen und bestehende Geheimhaltungsvereinbarungen uneingeschränkt einhalten.

16. Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes und der Informationssicherheit

Die NEWSTON GmbH stellt sicher, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die gültigen Vorgaben und Regelungen des Datenschutzes eingehalten werden. Weiterhin stellt die NEWSTON GmbH sicher, dass die Anforderungen der Informationssicherheit an die Verarbeitung von Informationen ihrer Kunden, Lieferanten sowie Mitarbeitenden erfüllt werden.

17. Gewährleistung der Datensicherheit

Die NEWSTON GmbH verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sämtlicher verarbeiteter Daten. Es werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) getroffen, um Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust, Manipulation oder Offenlegung zu schützen. Dies umfasst unter anderem den Einsatz aktueller Verschlüsselungstechnologien, den kontrollierten Zugriff auf Systeme sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Schwachstellenanalysen. Mitarbeitende werden regelmäßig geschult, um ein hohes Maß an Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit sensiblen Daten sicherzustellen. Die Einhaltung gesetzlicher und branchenspezifischer Anforderungen zur Datensicherheit wird regelmäßig überprüft und kontinuierlich verbessert.

18. Umgang mit Interessenkonflikten

Mitarbeitende der NEWSTON GmbH haben geschäftliche Entscheidungen ausschließlich im besten Interesse des Unternehmens zu treffen. Persönliche Interessen dürfen geschäftliche Entscheidungen nicht beeinflussen. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn persönliche oder familiäre Beziehungen, finanzielle Beteiligungen oder andere private Interessen geeignet sind, die Unabhängigkeit und Objektivität von Entscheidungen zu gefährden. Alle tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte sind umgehend offenzulegen. Die Offenlegung wird vertraulich behandelt und zieht keine nachteiligen Konsequenzen nach sich.

19. Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung

Zur Aufdeckung und Prävention von Missständen am Arbeitsplatz haben alle Beschäftigten der NEWSTON GmbH das Recht, bei Problemen, Konflikten oder Regelverstößen Meldung zu erstatten. Dies kann über die unabhängige und vertrauliche Meldestelle unter folgender Adresse erfolgen:

https://whistleblowersoftware.com/secure/99cf299f-367b-49eb-8a71-0d62e3348b2d

Diese Plattform dient als objektive Anlaufstelle und gewährleistet die anonyme und sichere Übermittlung von Hinweisen.

Die NEWSTON GmbH ermutigt alle Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner ausdrücklich, Hinweise auf Regelverstöße, unethisches Verhalten oder sonstige Missstände zu melden. Jeder gemeldete Verdacht wird mit der gebotenen Sorgfalt, Vertraulichkeit und Objektivität geprüft.

Mitarbeitende, die in gutem Glauben Hinweise abgeben, sind umfassend vor jeglicher Form von Repressalien, Diskriminierung oder Benachteiligung geschützt. Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden stellen selbst einen schweren Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex dar und werden von der NEWSTON GmbH nicht toleriert.

20. Umgang mit Plagiaten

Die NEWSTON GmbH verurteilt jede Form von Plagiaten. Die Übernahme fremder Inhalte – sei es Text, Idee, Design oder technische Lösung – ohne angemessene Kennzeichnung oder Quellenangabe ist unzulässig.

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, geistiges Eigentum Dritter zu respektieren und bei der Erstellung von Dokumenten, Präsentationen oder technischen Unterlagen auf korrekte Urheberkennzeichnung zu achten. Verstöße gegen diese Grundsätze gelten als Pflichtverletzung und können entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Auch unsere Geschäftspartner sind zur Vermeidung von Plagiaten angehalten.

21. Finanzielle Verantwortung

Die NEWSTON GmbH verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Ressourcen. Alle finanziellen Entscheidungen müssen nachvollziehbar, transparent und unter Einhaltung gesetzlicher sowie unternehmensinterner Vorschriften getroffen werden. Dies umfasst insbesondere:

  • die sorgfältige Budgetplanung und -verwendung,
  • eine ordnungsgemäße Buchführung und Dokumentation,
  • die Einhaltung steuerlicher und handelsrechtlicher Vorgaben sowie
  • die Vermeidung unnötiger Ausgaben oder persönlicher Bereicherung.

Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten einen ebenso verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit finanziellen Mitteln.

22. Offenlegung von Informationen

Die NEWSTON GmbH verpflichtet sich zur offenen, ehrlichen und rechtzeitigen Kommunikation aller relevanten Informationen gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern und Behörden – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Verpflichtungen.

Dazu zählt insbesondere:

  • die korrekte Offenlegung von Finanzinformationen,
  • die transparente Kommunikation im Falle von Interessenkonflikten oder wesentlichen Veränderungen im Unternehmen,
  • sowie die Mitteilungspflicht bei Verstößen oder Risiken für das Unternehmen.

Vertrauliche Informationen werden selbstverständlich weiterhin geschützt, soweit dies rechtlich zulässig und ethisch vertretbar ist.

23. Land-, Wald- und Wasserrechte sowie Zwangsräumungen

Die NEWSTON GmbH achtet die Rechte lokaler Gemeinschaften und indigener Völker an Land, Wald und Wasser. Erwerb, Nutzung oder Eingriffe erfolgen nur mit freiwilliger, informierter Zustimmung der Betroffenen. Zwangsräumungen oder Eingriffe in traditionelle Nutzungsrechte sind untersagt. Auch unsere Lieferanten müssen diese Rechte respektieren.

24. Einsatz privater und öffentlicher Sicherheitskräfte

Der Einsatz von Sicherheitskräften erfolgt ausschließlich rechtskonform und unter Achtung der Menschenrechte. Gewalt, Einschüchterung oder Missbrauch sind verboten. Sicherheitsdienste müssen entsprechend geschult sein, und die Einhaltung dieser Standards wird regelmäßig überprüft. Dies gilt gleichermaßen für unsere Lieferanten.

Allgemeine Anforderungen

Dieser Code of Conduct führt die Mindeststandards auf, die alle Unternehmen der NEWSTON GmbH anerkennen und deren Einhaltung von allen Lieferanten der NEWSTON GmbH erwartet wird. Die Festlegung und Umsetzung dieses Code of Conduct sehen wir als Bestandteil unserer sozial und ökologisch verantwortungsvollen

Unternehmensführung und als eine Gelegenheit für uns, die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft langfristig

zu unterstützen. Demzufolge ist es uns ein Anliegen, die Umsetzung der hier festgelegten Standards in unserer täglichen Arbeit kontinuierlich zu verbessern.

Es wird vorausgesetzt, dass bei allen Tätigkeiten die nationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften sowie die Zoll- und Exportbestimmungen eingehalten werden. In diesem Zusammenhang beachten wir insbesondere die internationalen rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zur Exportkontrolle und Exportrestriktion von sicherheitsrelevanten Dienstleistungen und Waren.

Dies gilt sowohl für die Mitarbeitende der NEWSTON GmbH als auch für alle Lieferanten und deren Sublieferanten. Wenn Lieferanten Sublieferanten einsetzen, sind sie dafür verantwortlich, dass alle Sublieferanten diese Anforderungen ebenso erfüllen. Der Lieferant muss diese Standards in geeigneter Form an seine Sublieferanten kommunizieren und die Einhaltung der Standards sicherstellen.

Einhaltung des Code of Conduct der NEWSTON GmbH

Die NEWSTON GmbH behält sich vor, die Einhaltung der hier festgelegten Standards in geeigneter Form, beispielsweise im Rahmen von Audits, zu überprüfen und ggf. anzupassen. Bei Verstößen gegen Gesetze und die hier festgelegten Standards handeln wir konsequent, unter anderem durch das Ergreifen arbeitsrechtlicher Schritte oder die Beendigung von Geschäftsbeziehungen.